Einlagen für Arbeitssicherheit

Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

Sie benötigen eine Einlage für Ihre Sicherheitsschuhe, Zurichtungen oder sogar maßgefertigte Sicherheitsschuhe?

Dann können wir Ihnen ebenfalls helfen. Bei der Fertigung berücksichtigen wir aktuellen Standards der DGUV Regel 112-119.

Wir haben uns im Bereich der orthopädischen Sicherheitsversorgung spezialisiert und können nahezu alle zertifizierten Einlagensysteme der verschiedenen Sicherheitsschuhhersteller versorgen.

Denn auch in Ihrem Arbeitsleben können Sie sich auf Eins verlassen: Mit uns läuft es bald wieder rund!

IHRE Einlage - Wirksam mit jedem Schritt

Infos

1. Hintergrund DGUV Regel 112-119

Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung und Umbenennung der bisherigen Regelungen vorgenommen. Die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191 heißt seit 2014 DGUV Regel 112-191.

Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV Regel 112-191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

Im Januar 2007 war eine Änderung der Richtlinie BGR 191 in Kraft getreten. Sie besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 gemäß Zertifikat entsprechen. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt. Die Kosten für eine solche Prüfung sind erheblich, sodass es wirtschaftlich nicht tragbar ist, diese individuell für jede angefragte orthopädische Änderung und jedes einzelne Paar Schuhe durchzuführen.

Um der Nachfrage nach orthopädischen Anpassungen dennoch gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren viele Sicherheitsschuhe verschiedenster Hersteller im Vorfeld für orthopädie-schuhtechnische Veränderungen zertifiziert.

2. Welche Sicherheitsschuhe sind zugelassen?

Mittlerweile haben die meisten Sicherheitsschuhhersteller viele Schuhe aus ihrem Sortiment für eine orthopädische Einlagenversorgung freigegeben, d.h. im Vorfeld zertifizieren lassen. Dies wird in der Regel mit einem kleinen „Einlagensymbol“ am Karton des Schuhes gekennzeichnet bzw. auf den Webseiten der Hersteller und in den Katalogen explizit genannt.

Wichtig! Nicht jeder Sicherheitsschuh ist zugelassen.

Nachfolgend eine kleine Übersicht über die gängigsten Sicherheitsschuhhersteller. Die zugelassenen Modelle können leicht auf den Webseiten der Hersteller angezeigt werden.

Ist Ihr Schuh nicht dabei? Das ist kein Problem. Viele Hersteller haben mittlerweile zugelassene Arbeitssicherheitsschuhe für Einlagen. Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam heraus, ob Ihr Schuh versorgungsfähig ist.

3. Ablauf einer Einlagenversorgung für Arbeitssicherheitsschuhe
  • Telefonische Terminvereinbarung: Tel. 0 29 32 / 5 18 47
  • Zum Termin mitzubringen:
    • Rezept (oder eine Kopie des Rezeptes) und Versichertenkarte (bei gesetzl. Versicherten)
    • Idealerweise Ihre Arbeitssicherheitsschuhe
  • Ausfüllen des Anamnesefragebogens und weiterer Dokumente
  • 2D- und 3D- Fußvermessung:
    • Grundlage jeder individuellen Einlagenversorgung ist Ihr individueller Fußabdruck, der mittels unserer 2D-Fußvermessung eine maßstabsgetreue Ausgangslage liefert. Dieser gibt uns Aufschlüsse über Ihre Fußform, Ihre möglichen Fußfehlstellungen aber auch mögliche Druckstellen.
    • Mittels unsere 3D-Fußvermessung erweitern wir die maßstabsgetreue Ausgangslage, sodass wir Ihre Fußsohle von unten abscannen, um so ein genaues Höhenprofil Ihrer Fußsohle zu erlangen. Dadurch entsteht die perfekte Ausgangslage, damit Sie bald wieder rund laufen!
  • Weitere Anamnese und Palpation der Füße
  • Beratung und Auswahl Ihrer individuellen Einlagenversorgung
  • Information über die Antragsstellung
    • Sie erhalten von uns:
      • Eine Trittspur (Ihren Fußabdruck)
      • Ihr Rezept (oder eine Kopie)
      • Kostenvoranschlag
      • Weitere Formulare des Kostenträgers
  • Ausfüllen aller Formulare von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
  • Alle Formulare, die Trittspur, das Rezept (oder die Kopie) und den Kostenvoranschlag zum Kostenträger zusenden
    • Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen diese Unterlagen komplett ausgefüllt werden. Unvollständige Anträge können vom Versicherungsträger nicht bearbeitet werden. Falls Sie Hilfe bei der Ausfüllung der Formulare benötigen, stehen wir Ihnen gerne in unseren Filialen zur Verfügung.
  • Antwort des Kostenträgers an uns weiterleiten
    • Sie bekommen meist ein paar Tage früher Bescheid, sodass wir früher Ihre Einlage produzieren können.
  • Vereinbarung eines Abholtermins
  • Abgabe und Anprobe
4. Aufbau und Wirkung der Einlagenversorgung
  • Unsere Einlagen bewirken eine individuelle Druckentlastung und Körperstatikveränderung sowie Gelenkentlastung.
  • Unsere Einlagen fördern durch den hohen Tragekomfort Ihr Wohlbefinden im Arbeitsalltag.
  • Unsere Einlagen bieten eine Unterstützung Ihres Fußes bzw. unteren Bewegungsapparates.
  • Unsere Einlagen verbessern die Leistungsfähigkeit im beruflichen Alltag.

MC Work

5. Wer übernimmt die Kosten?
  • Die Kosten einer individuellen Einlagenversorgung gemäß DGUV 112-191 variieren ja nach Anforderungen zwischen 200 € und 280 €.
  • Da die Einlagen speziell für die Sicherheitsschuhe gefertigt werden, kann die Versorgung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
  • Deswegen werden die Kosten in vielen Fällen von der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit übernommen. Theoretisch können bei bestimmten Voraussetzungen auch andere Kostenträger, wie z.B. die Berufsgenossenschaften oder nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, der Arbeitgeber selber herangezogen werden. Dies muss im Einzelfall entschieden werden.
6. Ihr Antrag
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Hinweis: Unsere Analysen führen wir ausschließlich in Hüsten durch.

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